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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
JNJNr. 44
(Nr. 5147.) Allerhéchster Erlas vom 10. Oktober 1859., betreffend die Verleihung der fis-
kolischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeindec=
Chausseen 1) von der Münster-Emmericher Straße über Gescher nach
Stadtlohn, 2) von Coesseld über Legden nach Ahauc, 3) von GCoeoseld
über Ostenwick nach Darfeld und 4) von Haltern nach Hullern.
N durch die Order vo 4. April 1933. der chausseemäßige Ausbau.
der Straßen: 1) von der Münsier-Emmericher Straße über Gescher nach
Stadtlohn und 2) von Coeofeld über Legden nach Ahans, auch in Betreff der
im Kreise Coesfeld liegenden Theile derselben, ferner durch Meinen Grlaß vom
beutigen Tage der chausseemäßige Ausbau der Straßen 3) von Coesfeld über
Osiernwick nach Darfeld und 1) von Haltern nach Hullern un Kreise Coesfeld
enehmigt worden, will Ich hierdurch den bauenden Gemeinden des Kreises
Coesfeld, oder der an deren Stelle fretenden Korporation, das Erpropriations=
recht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundsiucke, umgleichen das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß-
gabe der für die Staats-Chausseen besiehenden Vorschriften, in Betreff dieser
Straßen verleihen. Zugleich bewillige Ich den bauenden Gemeinden oder der
an deren Stelle tretenden Korporation gegen Uebernahme der bünftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedeemal gelten-
den Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmun-
gen über die Befreiungen, sowie der sonsligen die Erhebung betreffenden zusätz-
lichen Vorschriften, wie diese Besiiummungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewendet werden. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe-
bruar 1810. angehängten Besiimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. *
Jahrgang 1859. 70 Der
Ausgegeben zu Berlin den ezember 1859.