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Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Baden--Baden, den 10. Oktober 1859.
Im Namen ESr. Majesiät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5148.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Oktober 1859., betreffend die Aenderung der frü-
her festgestellten Richtungslinic für die von der Saarbrücker Eisenhütten-
gesellschaft auszuführende Eisenbahn.
ch will nach Ihrem Antrage vom 11. Oktober d. J. gestatten, daß bei dem
von der Saarbrücker Eisenhüttengesellschaft beabsichtigten und mittelst Meines
Erlasses vom 13. Dezember 1858. (Gesetz-Sammlung für 1859. S. 81.) ge-
zehmigten Baue einer Eisenbahn von der nach dem Burbachthale führenden
Zweigbahn der Saarbrücker Eisenbahn nach den Etablissements der Gesellschaft
bei dem Dorfe Burbach und weiter nach der Saar, an Stelle der damals be-
schlossenen Linie, die in dem Mir vorgelegten neueren Plane mit roth verzeich-
nete anderweite Linie zur Ausführung gebracht werde. Im Uebrigen behält
es bei dem vorerwähnten Erlasse überall das Bewenden.
Diese Meine Bestimmung ist durch die Gesetz= Sammlung zu ver-
öffentlichen.
Berlin, den 31. Oktober 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(T. 5149.)