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schriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich
den gedachten Gemeinden gegen lUebernahme der künftigen chausscemäßigen Un-
kerhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Besiimmungen über die
Besreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen an-
gewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Ta-
rife vom 20. Februar 1840. angehängten Besiimmungen wegen der Chaussce=
polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu. bringen.
Berlin, den 3. Jannar 1859.
Im Namen Sr. Mgjesiät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5012.) Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung des Statuts einer unter der
Bencnnung: „Aktiengesellschaft Thubalkain für Bergbau und Hütten-
betrieb zu Adenau“ gebildeten, in Adenau domizilirten Aktiengesellschaft.
Vom 27. Jannar 1859.
D. Regenten, Prinzen von Preußen, Königliche Hoheit, haben um Namen
Sr. Majestät des Königs mittelst Allerhöchsien Erlasses vom 17. Januar d. J.
die Bildung einer Aktiengesellschaft unter der Benennung: „Aktiengesellschaft
Thubalkain für Bergbau und Hüttenbetrieb zu Adenau“ mit dem Domizil in
Adenau, im Regierungsbezirk Coblenz, zu genchmigen und das Gesellschafts-
statut zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Vorschrift des §. 3. des Ge-
setzes über die Akliengesellschaften vom 9. November 1843. mit der Bemer-
kung zur öffentlichen Kenntnist gebracht wird, daß der Allerhöchsie Erlaß nebst
dem Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Coblenz be-
kannt gemacht werden wird.
Berlin, den 27. Januar 1859.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
v. d. Heydt.
(Nr 5011—5013.) (Nr. 5013.)