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(Nr. 5013.) Bekanntmachung der unterm 17. Januar 1859, erfolgten Allerhöchsten Geneh-
migung von Abänderungen bezüglich des Statuts des Herforder Vereins
für Leinen aus reinem Handgespiunst. Vom 28. Januar 1859.
D. Regenten, Prinzen von Preußen, Königliche Hoheit, haben die in der
Generalversammlung des Herforder Vereins für Leinen aus reinem Handge-
spinnst vom 27. April v. J. beschlossenen und in der notariellen Urkunde vom
13. November v. J. zusammengestellten Abänderungen ihres unter dem
21. Juli 1852. bestätigten Statuts mittelst Allerhöchsten Erlasses vom
17. d. M. zu genehmigen geruht, was nach Vorschrift der §#. Z. und 4. des
Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Be-
merken bekannt gemacht wird, daß die ebengedachten Abänderungen mit der
Bestätigungs-Urkunde durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Min-
den zur öffentlichen Kenntniß gelangen werden.
Berlin, den 28. Januar 1859.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
v. d. Heydt.
Berichtigung.
C□
In dem Regulatio über die landschaftliche Beleihung der dem Schlesischen
landschaftlichen Kreditverbande inkorporirten Güter auf das vierte Sechstheil
der Taxwerthe und über die Emission von Pandbriefen Littera C. müssen im
F. 6. b. Zeile 9. (Gesetz-Sammlung für 1858. S. 586.) die Worte:
„Talons und“
wegfallen.
Nedigirt im Bürcau des Staats-Ministerlums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Lofbuchdruckerei
(N. Decker).