Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5185.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Januar 1860., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau der Kommunalstraße von Geldern über 
Camp nach Rheinberg, im Regierungsbezirk Düsseldorf. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Kommunalstraße von Geldern über Camp nach Rheinberg im Re- 
gierungsbezirk Düsseldorf genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Bürger- 
meistereien Geldern, Sevelen, Hörstgen, Camp, Vierquartieren, Repelen und 
Rheinberg, beziehungsweise den zu denselben gehörigen, am Bau betheiligten 
Spezialgemeinden das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforder- 
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und 
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be- 
stehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den ge- 
nannten Gemeinden, oder dem an ihre Stelle tretenden Bezirksstraßen-Fonds, 
gegen Uebernahme der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das 
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befrelimgen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 30. Januar 1860. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
vo. d. Heydt. v. Patow. 
  
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. · 
  
(Ne. 5185.)
	        
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