– 236 —
Schema zum Mentenbrief.
(Königlichee Wappen.)
Litt. A. *s
500 Gulden.
6 Fünfhundert Gulden Kurant süddeutscher Wahrung werden dem Inhaber
dieses Rentenbriefes von der auf Grund des Gesetzes vom.#n
..... unter Garantie des Staats errichteten Rentenbank für die Hohenzollernschen
Lande nach erfolgter Ausloosung in Gemaͤßheit des gedachten Gesetzes
baar ausgezahlt und bis dahin jaͤhrlich mit vier Prozent in halbjaͤhrigen Terminen
am 1. April und 1. Oktober verzinst.
Der Rentenbank ist die Valuta in Renten uͤberwiesen worden.
Sigmaringen, den len 18.
Königlich Preußische Regierung.
Schema zum Kupon.
Eingetragen 2c.
UIII. (VII. VI. 2c.) Zinskupon des Rentenbriefes
litt. 1
Gulden ( Kreuzer)
buchstäblich rc. halbjährige Zinsen des Rentenbriefes Litt. ——nieser-eli
werden dem Inhaber dieses am 1. April 18. (1. Oktober 18..)) von der
Kasse der Rentenbank für die Hohenzollernschen Lande baar ausgezahlt.
Sigmaringen, den ten 18.
Königlich Preußische Regierung.
Dieser Zins -Kupon wird ungültig,
wenn derselbe nicht bis zum 31. Dezember
18 . bei der Kasse der Rentenbank
zur Erhebung des Geldbetrages
eingereicht worden ist.
——
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hofbuchdruckerei
" (R. Decker).