Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

—  209  —
Anlage  G  (zu  834).

 

Nr.
des  Aushebungs-Nationals.

Anerkenntniß.
Daß  bdenn

rerOerrrr2r2  2s22szsgzzgz2ss2s222Z222sruui

Geschlecht

Gröfftteee  .  .  ..  Centimeter
Alter  .  ...  Jahren

heute  abgeliefert  hat,  wofür  demselben  der  Taxwerth  von  .  .  .  geschriebeen  Mark,
gegen  Ablieferung  dieses  Anerkenntnisses  und  auf  nachstehende  Quittung  zu  zahlen  ist,  be—
scheinigt

U

U

Uu

Der  Civil-Aushebungs-Kommissar.

(Stempel  der  betreffenden
Civilbehörde  des  Aushebungsbezirks.)


Guittung.

Vorstehedee  ,VSgeschriebben  Mark,  habe  ich  aus  der
...............  Kassezu..............baarundrichtig
erhalten  und  quittire  hiermit.

.......  den..ten......18..

(Unterschrift  des  Empfängers.)

1886.  31