Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

Zusammen- 
setzung. 
Nothwendige 
Eigenschaften 
t Verwa 
tungsrathsmit · 
glieder. 
Transttorische 
— 468 — 
B. Von dem Verwaltungerathe. 
S. 31. 
In allen der Generalversammlung der Aktionaire nicht ausdrücklich vor- 
behaltenen Angelegenheiten wird die Deutsche Feuerversicherungs-Aktiengesell- 
schaft der Direktion gegenüber durch einen Verwaltungsrath vertreten. Der- 
selbe besteht aus sieben von der Generalversammlung zu wählenden Mitglie- 
dern und sieben Stellvertretern. Er übt die Kontrole ker die Direktion. 
Die Stellung sämmtlicher Verwaltungsrathsmitglieder und deren Stell- 
vertreter, einschließlich der im F. 33. ernannten oder nach F. 34. gewählten, 
ist, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen, von 
der Generalversammlung zu jeder Zeit widerruflich. 
  
* 
Zu Mitgliedern des Verwaltungsrathes sind nur solche selbsiständige Ak- 
tionaire wählbar, welche im vollen Vestte der bürgerlichen Ehrenrechte sind. 
Ein Mitglied des Verwaltungsrathes, welches die zur Wählbarkeit erforder- 
lichen Eigenschaften verliert, oder auf welches die in den 9G. 15. und 16. nam- 
haft gemachten Falle Anwendung sinden, ist dadurch seiner Funktion als Mit- 
glied des Verwaltungsrathes ohne Weiteres enthoben. 
Besoldete Beamte der Gesellschaft können nicht Mitglieder des Verwal- 
lungsrathes sein. Kein Mitglied des Verwaltungsrathes darf über die in K. 7. 
bestimmte Zahlungsverbindlichkeit für seine Aktien hinaus Schuldner der Ge- 
sellschaft sein. Kein Mitglied des Verwaltungsrathes darf in gleicher Funktion 
bei einer anderen Feuerversicherungs-Gesellschaft wirksam sein. 
* 
Während der ersten fünf Jahre, angerechnet vom Tage der landesherr- 
lichen Bestätigung des Statuts, besteht der Verwaltungsrath aus den nachbe- 
Luestnne 
bat 46 nannten Gründern der Gesellschaft: 
tungsrathes. 
1) Herr Julius Conrad Freund, 
2) -Bernhard Friedheim, 
3) -Wilhelm Helbig, 
4) = Dr. Otto Hübner, 
5) Stadtgerichtsrath a. O. Lehmann, 
60) = Jacques Meyper, 
7) = C. F. Wappenhans. 
Nach
	        
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