Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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1) den Hauptort Alsfeld, vier Meilen von dem Etappenorte Hersfeld, 
mit den Bezirksorten: 
Romrod, Liederbach, Altenburg, Zell, Billertshausen, Eudorf, Eifa, 
Elbenrod, Dotzelrod und Reibertenrod; 
2) den Hauptort Grünberg, vier Meilen von Alsfeld, mit den Bezirks- 
orten: 
Reiskirchen, Lindenstruth, Ertingshausen, Münster, Saasen, Harbach, 
Göbelnrod, Quekborn, Wetterfeld, Lauter, Wirberg, Stangenrod, 
Flensungen, Weickarkshain, Merlau und Ilsdorf; 
3) den Hauptort Gießen, drei Meilen von Grünberg, mit den Bezirks- 
orten: 
Heuchelheim, Kleinlinden, Großlinden, beihestern, Wieseck, Großen- 
buseck, Burkhardsfelden, Annerod, Trohe, Rödchen und Altenbuseck 
im Großherzogthum Hessen, mit den Orten: 
Atzbach, Dudenhofen, Münchholzhausen, Kinzebach, Lützenlinden, 
Groß= und Klein-Rechtenbach 
im Königreich Preußen. 
Der Hauptort Gießen nimmt nur den Stab und die Hauptquartiere auf 
und kommt mit seinen Feuerstellen nicht in Aufrechnung. 
Für diejenigen Falle, wo gröôßere Abtheilungen Königlich Preußischer 
Truppen auf der Main-Weser-Eisenbahn erst Abends in Gießen ankommen, 
um am andern Morgen weiter befördert zu werden, treten dem Etappenbezirke 
die Orte Lollar und Lang-Göns hinzu. 
Die Truppenabtheilungen sind für diese Fälle in entsprechender Weise 
auf die Orte Gießen, Lollar und Lang-Göns zu vertheilen und demgemäß von 
der Eisenbahn an diesen Orten abzusetzen und daselbst einzuquartieren. 
Zu dem Bezirke der nun folgenden Königlich Preußischen Etappe Braun- 
fels (drei Meilen von Gießen), sowie zu dem Nayon von Wetzlar, werden 
Großherzoglich Hessische Orte nicht zugezogen. 
B. Militairstraße von Coblenz nach Mainz und umgekehrt. 
Auf dieser Militairstraße ist Haupt-Etappenort Bingen, vier Meilen von 
der nächsten Preußischen Etappe St. Goar, mit den Bezirksorten: 
Kempten, Gaulsheim und Büdesheim 
im Großherzogthum Hessen, sowie 
Munster, Sarmsheim, Weiler, Waldalgesheim, Niederheimbach und 
Dreieckshausen 
im Konigreich Preußen. 
· Außer diesen durch den Staatsvertrag vom 30. Juni 1816. begruͤndeten 
Militairstraßen raͤumt die Großherzoglich Hessische Regierung noch die folgen- 
den Militairstraßen ein: 
C. Mi-
	        
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