Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

De vorsiehende Beschreibung der Gebaude von den Besi itzern derselben eigen- 
händig vollzogen ist, und daß solche nichts enthält, was mir nach eigener Be- 
sichtigung als wahrheitswidrig bekannt wäre, auch die in der letzten Kolumne 
begehrten Versicherungssummen den muthmaaßlichen Werth der Gebäude nach 
den im K. 20. des Reglements aufgestellten Begriffen nicht übersteigen, wird 
hiermit pflichtmäßig bescheinigt. 
............... den..t·"18.. 
VorstehendesKatastekwikdaufden.................. Versicherungs- 
Betrag von. .. .... . . .. 
mit dem Bemerken hierdurch beftätigt, daß die ..... preibin besselben in dem 
Lagerbuche des Kirchspiells . . . .. laufende .. ... 
erfolgt ist. 
Ostpreußische Feuersozietäts-Direktion. 
Schema B.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.