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S. 10.
Zur Geltendmachung der im F. 8. festgesetzten Rückforderungsrechte ist
den Inhabern der Obligationen verhaftet:
in erster Linie der Bahnkörper von Rolandseck nach Bingen, sowie die Ver-
bindungsbahn um die Stadt Cöln und die Bahn durch die Stadt Cöln,
nebst sämmtlichen für den Eisenbahnbetrieb darauf errichteten Gebaͤu—
den und darauf zu diesem Zwecke Lemachen Anlagen, nebst den sämmt-
lichen für den Betrieb dieser Strecke beschafften fahrenden Zeuge, Mo-
bilien, Geräthschaften und Materialien;
in zweiter Linie haften die Bahnen von Cöln nach Rolandseck und von Cöln
nach Herbesthal, insoweit diese Bahnen nicht schon auf Grund frühe-
rer Privilegien für frühere Anleihen verpfändet sind.
S. 11.
Die Obligationen aus diesem Privilegium sind den unterm 2. August
1858. privilegirten Obligationen zum Betrage von fünf Millionen Thalern zu-
sichtlich des Vorzugsrechtes, der Verzinsung und Amortisation, sowie in jeder
anderen Beziehung völlig gleichgestellt.
G. 12.
DOie in diesem Priovilegium vorgeschriebenen Bekanntmachungen müssen
in eine Zeitung jeder Stadt, in welcher nach F. 2. die Zinszahlung erfolgt,
eingerückt werden.
g. 13.
Auf die Jahlung der Obligationen, wie auch der Zinskupons, kann kein
Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.
Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das
gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und
unter dem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den
Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung
von Seiten des Staates zu geben oder den Rechten Dritter, und insbesondere
der Inhaber der nach dem Privilegium vom 12. Oktober 1840. und vom
8. September 1843. emittirten 2,500,000 Thaler vierprozentiger und 1,250,000
Thaler drei ein halbprozentiger Rheinischen Eisenbahn-Obligationen, der nach
dem Privilegium vom 2. August 1858. emittirten 5,000,000 Thaler vier
ein halbprozentiger Rheinischen Eisenbahn -Obligationen, sowie der nach dem
Privilegium vom 4. August 1854. emittirten 750,000 Thaler vier ein halb-
prozentiger Bonn-Cölner Obligationen zu präjudiziren.
egeben Berlin, den 20. November 1860.
(L. 8.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
(Nr. 5292.) A.