Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

— 652 — 
zuruͤckzuliefern. Fuͤr die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
gez D ekündigten Kapiralbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem #tchahlungathmmmne nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jah- 
ren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Charlot-= 
tenburg. 
#Wenn die zu tilgenden Obligationen statt der Ausloosung aus freier 
Hand erworben werden, so sollen die auf diesem Wege getilgten Nummern 
jedesmal durch die oben bezeichneten Blätter öffentlich bekannt gemacht werden. 
In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zins- 
kupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Kupons Bezug haben- 
den Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819. wegen des Aufgeboks 
und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere &#. 1. bis 13. 
mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung: 
a) die um F. 1. jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Ma- 
gistrate gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befug- 
nisse zustehen, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatznt= 
sterium zukommen; gegen die Verfügung des Magistrats findet Rekurs 
an die Königliche Regierung statt; 
b) das im F. 5. jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei der hiesigen 
Königlichen garchecheommsson 
P)Ddie in den §#. 6. 9. und 12. jener Berordnung vorgeschriebenen Bekannt- 
machungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die 
ausgelooften Obligationen verbffentlicht werden; 
ch an die Stelle der im F. 7. jener Verordnung erwähnten sechs Jinszah= 
lungstermine sollen vier, und an die Stelle des im F. 8. erwähnten ach- 
ten Zahlungskermins soll der fünfte treten. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons aus- 
gegeben die ferneren Zinskupons werden für fünfjahrige Perioden ausgegeben 
werden. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kammerei- 
kasse in Charloktenburg egen Ablieferung des der aͤlteren Zinskupons-Serie 
beigedruckten Talons. Verluste des Talons die Aushaͤndigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Baezegung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Stadtgemeinde Charlottenburg mit ihrem Vermögen und ihrer gesammten 
Steuerkraft. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
eilt. 
Charlottenburg, den nn ... 18. 
Der Magistrat. 
Scrie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.