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zuruͤckzuliefern. Fuͤr die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
gez D ekündigten Kapiralbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem #tchahlungathmmmne nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jah-
ren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Charlot-=
tenburg.
#Wenn die zu tilgenden Obligationen statt der Ausloosung aus freier
Hand erworben werden, so sollen die auf diesem Wege getilgten Nummern
jedesmal durch die oben bezeichneten Blätter öffentlich bekannt gemacht werden.
In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zins-
kupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Kupons Bezug haben-
den Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819. wegen des Aufgeboks
und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere . 1. bis 13.
mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung:
a) die um F. 1. jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Ma-
gistrate gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befug-
nisse zustehen, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatznt=
sterium zukommen; gegen die Verfügung des Magistrats findet Rekurs
an die Königliche Regierung statt;
b) das im F. 5. jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei der hiesigen
Königlichen garchecheommsson
P)Ddie in den §#. 6. 9. und 12. jener Berordnung vorgeschriebenen Bekannt-
machungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die
ausgelooften Obligationen verbffentlicht werden;
ch an die Stelle der im F. 7. jener Verordnung erwähnten sechs Jinszah=
lungstermine sollen vier, und an die Stelle des im F. 8. erwähnten ach-
ten Zahlungskermins soll der fünfte treten.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons aus-
gegeben die ferneren Zinskupons werden für fünfjahrige Perioden ausgegeben
werden.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kammerei-
kasse in Charloktenburg egen Ablieferung des der aͤlteren Zinskupons-Serie
beigedruckten Talons. Verluste des Talons die Aushaͤndigung
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern
deren Baezegung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die
Stadtgemeinde Charlottenburg mit ihrem Vermögen und ihrer gesammten
Steuerkraft.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
eilt.
Charlottenburg, den nn ... 18.
Der Magistrat.
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