Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 21.— 
  
(No. 5543.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Juni 1862., betreffend die Genehmigung eines 
Organisations-Reglements für die Marinestationen, die Werften, die 
Depots und die Marine-Intendantur. 
9 durch Meine Order vom 16. April v. J. eine anderweitige Organi- 
sation der oberen Marinebehörden eingetreten ist, will Ich das hiermit nicht 
im Einklange stehende Organisations-Reglement für die Marinestations-Kom- 
mandos vom 28. Juni 1854. aufheben und an dessen Stelle das hierbei zurück- 
erfolgende Reglement für die Marinestationen, die Werften, die Depoks und 
die Marine-Intendamtur genehmigen. Indem Ich Sie ermachtige, die zur 
Ausführung dieses Reglements erforderlichen Instruktionen zu erlassen, bestimme 
Ich, daß dasselbe mit dem 1. Okkober d. J. in Kraft treten soll. — Der ge- 
enwärtige Erlaß nebst dem von Mir genehmigten Reglement ist durch die 
Besez, Scemmlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 19. Juni 1862. 
Wilhelm. 
v. Roon. 
An den Kriegs= und Marineminister. 
Jaae 1962. (r. 5543) 26 Or- 
Ausgegeben zu Berlin den 30. Juni 1862.
	        
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