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(Nr. 5559.) Bekanntmachung über die unterm 31. Mal 1862. erfolgte Allerhschste Genehmi-
gung der von der letzten Generalversammlung der Berlinischen Lebens-
versicherungs-Gesellschast beschlossenen Einführung einer neuen Tabelle
des Geschädftsplanes der Gesellschaft, resp. Uebertragung der Genehmigung
fernerer Aenderungen des Geschäftsplanes auf den Minister des Innern.
Vom 30. Juni 1862.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 31. Mai
d. J. der von der Hererzloersammllung der Berlinischen Lebensversicherungs-
Gesellschaft am 30. April d. J. beschlossenen Einführung einer neuen Tabelle
in Stelle der Tabelle B. „für die Versicherung auf Lebenszeit ohne Anspruch
auf Gewinnantheil“ des durch die Allerhöchste Kabinetsorder vom 31. Oktober
1853. bestatigten Geschäftsplanes Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen
und zugleich dem Minister des Innern die Genehmigung fernerer Aenderungen
des Geschäftsplanes der genannten Gesellschaft zu übertragen geruht.
Dies wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Allerhöchste
Order vom 31. v. Més. nebst der neuen Tabelle B. durch das Amtsblatt der
Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin zur öffentlichen Kenntniß ge-
langen werden.
Berlin, den 30. Juni 1862.
Der Justizminister. Der Minister des Innern.
Gr. zur Lippe. v. Jagow.
(Nr. 5559—5560.) (Nr. 5560.)