Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 216 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
  
Nr. 25. — 
  
(Nr. 5564.) Allerhöchster Erlatz vom 16. Juni 1862., betreffend die Verleihung der Be- 
fugniß an die Gemeinden Conzen und Eicherscheidt, im Kreise Montjoie 
des Regierungsbezirks Aachen, auf dem von ihnen chausseemäßig ausge- 
bauten Kommunalwege von der Aachen-Trierer Staatsstraße am Enten- 
pfuhl über das sogenannte Gericht an der Düren-Montjoier Bezirksstraße 
bis Eicherscheidt Chausseegeld zu erheben. 
A- Ihren Bericht vom 6. Juni d. J. will Ich hiermit den Gemeinden 
Conzen und Eicherscheidt, im Kreise Montjoie des Regierungebezires Aachen, 
die Befugniß verleihen, auf dem von ihnen chausseemäáßig ausgebauten Kom- 
munalwege von der Aachen-Trierer Staatsstraße am Entenpfuhl über das 
sogenannte Gericht an der Düren-Montjoier Bezirksstraße bis Eicherscheidt, 
gegen die Verpflichtung zu deren künftiger Unterhaltung, ein Chausseegeld für 
eine halbe Meile, nach Maaßgabe des Chausseegeld-Tarifs vom 29. Febri# 
1840., einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif- 
ten, wie diese Bestimmungen auf den Staatsstraßen von Ihnen angewandt 
werden, erheben zu dürfen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. " 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offemlichen 
Kenmniß zu bringen. 
Schloß Babelsberg, den 16. Juni 1862. 
Wilhelm. 
v. d. Hepdt. p. Holzbrinck. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
S# 188. (Nr. 5561—5562) 32 (Nr. 5562.) 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Jull 1863.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.