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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
Nr. 25. —
(Nr. 5564.) Allerhöchster Erlatz vom 16. Juni 1862., betreffend die Verleihung der Be-
fugniß an die Gemeinden Conzen und Eicherscheidt, im Kreise Montjoie
des Regierungsbezirks Aachen, auf dem von ihnen chausseemäßig ausge-
bauten Kommunalwege von der Aachen-Trierer Staatsstraße am Enten-
pfuhl über das sogenannte Gericht an der Düren-Montjoier Bezirksstraße
bis Eicherscheidt Chausseegeld zu erheben.
A- Ihren Bericht vom 6. Juni d. J. will Ich hiermit den Gemeinden
Conzen und Eicherscheidt, im Kreise Montjoie des Regierungebezires Aachen,
die Befugniß verleihen, auf dem von ihnen chausseemäáßig ausgebauten Kom-
munalwege von der Aachen-Trierer Staatsstraße am Entenpfuhl über das
sogenannte Gericht an der Düren-Montjoier Bezirksstraße bis Eicherscheidt,
gegen die Verpflichtung zu deren künftiger Unterhaltung, ein Chausseegeld für
eine halbe Meile, nach Maaßgabe des Chausseegeld-Tarifs vom 29. Febri#
1840., einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif-
ten, wie diese Bestimmungen auf den Staatsstraßen von Ihnen angewandt
werden, erheben zu dürfen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. "
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offemlichen
Kenmniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 16. Juni 1862.
Wilhelm.
v. d. Hepdt. p. Holzbrinck.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
S# 188. (Nr. 5561—5562) 32 (Nr. 5562.)
Ausgegeben zu Berlin den 28. Jull 1863.