Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Provinz Preußen, Regierungebezirk Rartenwerder. 
Obligation 
des Kreises Lsbau 
Litt. 7 
Üüber Thaler Preußisch Kurant. 
Ar# Grund der unten .. besiätigten Kreistags- 
beschlüsse vom 24. Februar 1862., wegen Aufnahme einer Schuld von 206,000 
Thalern, bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Kreises 
Löbau Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens 
des Glaubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld vo## Tha- 
lern Preußisch Kurant nach dem bestehenden Münzfuße, welche für den Kreis 
kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rück ahlung der ganzen Schuld von 26,000 Thalern zeschiht 
vom Jahre 1865. ab allmädlig innerhalb eines Zeitraums von ..4. Jahren aus 
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von jährlich wenigstens Ein 
und einhalb Prozenk des Kapitals und dem Betrage ber durch die fortschrei- 
tende Amortisation ersparten Zinsen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schulbverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung *—– vom Jahre 1865. ab in dem 
Monate April jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Rechr vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosung zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, seomie des Termins, an welchem die Ruͤckzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanmmachung. f sechs 
und drei Monate vor dem Jahlungstermine in dem Preußischen Staats-Anzeiger, 
dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Marienwerder und dem Kreis- 
blatte des Kreises Löbau. 
Bis l dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
za der Krei-Chausserbakasse in Neumark, und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritt des Füälligkeitstermins folgenden Zeit. 
M. 5612) 50% Mit
	        
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