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(Nr. 5630.) Allerhschster Erlaß vom 20. Oktober 1862., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von
kuckau nach Ihterbogk.
N% Ich durch Meinen Erlaß vom 9. August d. J. den Bau einer Kreis-
Chaussee von Luckau, im Kreise Luckau des Regierungsbezirks Frankfurt a. d. O.,
nach Jürerbogk, im Kreise Jüterbogk-Luckenwalde des Regierungsbezirks Pots-
dam, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Trerocge. #ckenwalde
in Belieff der innerhalb dieses Kreises fallenden Chausseestrecke das Expro-
priationsrecht für die zu dieser Straße erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in
Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht
ur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Kthaussenn jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben
enthaltenen Bestimmungen über die Befreilagen, sowie der sonstigen die Er-
hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
Staaks-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehangten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 20. Oktober 1862.
Wilhelm.
Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und das Mi isterium für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5631.)