Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Glaͤubiger 
unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 11,050 Thalern 
ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläudiger noch 
der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des Ge- 
setzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 
11,050 Thalern, in Buchstaben: Eilftausend funfzig Thalern, welche in Einer 
Emission in folgenden Apoints: 
8 Stück à 500 Rthlr. = 4000 Rthlr., 
à 100 = 6000 
60 » 6 » 
14 à 50 „ = 700 „ 
14 à 25 „ = 350 „ 
= 11,050 Rthlr. 
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen- 
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 1864. ab mit mindestens Einem Pro- 
zent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei- 
ungen, zu amortisiren sind, durch gegenwaͤrtiges Privilegium Unsere landesherr- 
liche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber 
dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung 
des Eigenthums nachweisen zu duͤrfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen und wodurch fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Obliga- 
tionen eine Gewaͤhrleistung Seitens des Staats nicht uͤbernommen wird, ist 
durch die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 10. Dezember 1861. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Schwerin. 
Provinz Brandenburg, Negierungsbezirk Potsdam. 
Obligation 
des Teltower Kreises 
zweite Serie 
Litt.. M .... 
uͤber ..... Rthlr. Preußisch Kurant. 
A. Grund der unten .. Allerhöchst besichtigten Kreistagsbe- 
schlüsse vom 15. Dezember 1858. und 22. April 1861. wegen Aufnahme einer 
(Nr. 5490.) 45 Schuld
	        
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