Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Schema A. (Tilsiter Wappen.) (Trockener Stadt-Stempel.) 
chaler Tilsiter Stadtobligationen 3 
II. Emission. 
(Ausgefertigt in Gemäßheit des landeshemlichen Privilegiums vom 
Gesetz-Sammlung de 1863. S. . ) 
    
Wir Magistrat der Stadt Tilsit urkunden und bekennen hiermit, daß der 
Inhaber dieses Schuldscheins der hiesigen Stadt ein Darlehn von Rthlrn., 
schreibe . .. Thalern Preußisch Kurant gegeben. hat, dessen 
Empfang wir wiermit bescheinigen und versprechen, dasselbe vom 1. Januar 
1863. ab mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und jedem Vorzeiger dieses 
unter den folgenden Allerhöchst genehmigten Bedingungen prompt binnen spä- 
testens 31 Jahren zurückzuzahlen. 
1) Es werden ausgegeben und mit laufenden Nummern von 1. bis 210. 
versehen 
60 Obligationen à 500 Thaler und 
150 Obligationen à 100 Thaler. 
2) Jeder Obligation werden zehn Zinsscheine für die fünf Jahre 1863. bis 
1867. beigegeben, zahlbar postnumerando am 1. Juli und am 1. Ja- 
nuar jeden Jahres. 
Die Zinsscheine bedürfen nur der Unterschrift des Rendancen, die 
der Magistratsmitglieder wird auf ihnen durch Druck hergestellt. 
3) Nach Ablauf dieser, sowie jeder folgenden fünf Jahre, werden neue Zins- 
scheine für je fünf Jahre nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung 
von der Stadt-Hauptkasse In die Vorzeiger dieser Obligationen aus- 
gereicht, auch, daß dies geschehen, auf der Obligation vermerkt. 
4) Die Verzinsung erfolgt zu fünf Prozent jährlich in den gedachten halb- 
ja3hrigen Terminen. 
5) Zur Tilgung dieser 45,000 Thaler wird verwendet: 
a) jährlich der Betrag von 14 Prozent des Schuldkapikals oder die 
Summe von 675 Thalern, welche zu diesem Zwecke im Stadt- 
haushalts-Etat besonders ausgeworfen werden; 
b) nach Beginn der Amortisation auch die durch die allmäligen Rück- 
zahlungen ersparten Jinsen, und 
"P0) endlich alle Ueberschüsse, welche die Einnahmen der hiesigen Gas- 
Anstalt über die Betriebsausgaben und die zur planmäßigen Ver- 
zinsung
	        
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