— 107 —
(Nr. 5672.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Februar 1863., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von der Grenze des Fürstenthums Birkenfeld vor Rhaunen über
Rhaunen, Gösenroth, Laufersweiler und Niederweiler nach der Aachen=
Mainzer Staatsstraße in Büchenbeuern.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Grenze des Fürstenthums Birkenfeld vor Rhaunen
lber Rhaunen und Gösenroth, im Kreise Berncastel, Regierungsbezirks Trier,
Laufersweiler im Kreise Simmern und Niederweiler nach der Aachen-Mainzer
Staatsstraße in Büchenbeuern im Kreise Zell, Regierungsbezirks Koblenz, ge-
nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Rhaunen, Gösenroth,
Laufersweiler, Niederweiler und Büchenbeuern das Expropriationsrecht für die
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Jch den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel-
tenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be-
siimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref-
fenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Egauseepollzei-- Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 16. Februar 1863.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5673.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Erweiterung des Unter-
nehmens der Rheinischen Eisenbahngesellschaft durch Anlage einer Zweig-
Eisenbahn von Cleve über Griethausfen mit einer Trajekt-Austalt über
den Rhein bei Spieker Fähre zum Anschlusse an die Niederlándische Rhein-
Eisenbahn, unweit Jevenar. Vom 23. Februar 1863.
Wr Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft die Anlage einer Zweig-
Eisenbahn von Cleve über Griethausen, mit einer Trajekt = Anstalt über
(Nr. 5672—5673) den