Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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(Nr. 5672.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Februar 1863., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von der Grenze des Fürstenthums Birkenfeld vor Rhaunen über 
Rhaunen, Gösenroth, Laufersweiler und Niederweiler nach der Aachen= 
Mainzer Staatsstraße in Büchenbeuern. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Grenze des Fürstenthums Birkenfeld vor Rhaunen 
lber Rhaunen und Gösenroth, im Kreise Berncastel, Regierungsbezirks Trier, 
Laufersweiler im Kreise Simmern und Niederweiler nach der Aachen-Mainzer 
Staatsstraße in Büchenbeuern im Kreise Zell, Regierungsbezirks Koblenz, ge- 
nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Rhaunen, Gösenroth, 
Laufersweiler, Niederweiler und Büchenbeuern das Expropriationsrecht für die 
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu- 
gleich will Jch den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen 
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee- 
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel- 
tenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be- 
siimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref- 
fenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats- 
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Egauseepollzei-- Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 16. Februar 1863. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5673.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Erweiterung des Unter- 
nehmens der Rheinischen Eisenbahngesellschaft durch Anlage einer Zweig- 
Eisenbahn von Cleve über Griethausfen mit einer Trajekt-Austalt über 
den Rhein bei Spieker Fähre zum Anschlusse an die Niederlándische Rhein- 
Eisenbahn, unweit Jevenar. Vom 23. Februar 1863. 
Wr Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft die Anlage einer Zweig- 
Eisenbahn von Cleve über Griethausen, mit einer Trajekt = Anstalt über 
(Nr. 5672—5673) den
	        
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