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(Nr. 5682.) Allerhöchster Erlaß vom 9. März 1863., betreffend die Verleihung der fiskall-
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Ostrowo über Wygoda nach Grabow an die Kreise Adelnau und
Schildberg.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Ostrowo über Woygoda nach Grabow durch die Kreise Adelnau
und Schildberg im Regierungsbezirk Posen genehmigt habe, verleihe Ich hier-
durch den gedachten Kreisen Adelnau und Schildberg, einem jeden für die in
dem eigenen Bezirk belegene Strecke, das Expropriationsrecht für die zu dieser
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich den vorbenannten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
Plienden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
estimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen-
den zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen
von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 9. März 1863.
Wilhelm.
o. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und oöffentliche Arbeiten.
(Nr. 5683.) Allerhöchster Erlaß vom 24. März 1863., betreffend die Ausdehnung des
Verbandes zur Regulirung der Schwarzen Elster.
A- den Bericht vom 10. d. Més. will Ich, dem Antrage des Vorstandes
des Verbandes zur Regulirung der Schwarzen Elster entsprechend, nach An-
börung der Betheiligten, in Gemäßheit des F. 40. des Statutes vom 21. April
1852. (Gesetz-Samml. vom Jahre 1852. S. 196. ff.) genehmigen, daß
der genannte Verband, welcher für die Grundstücke des Elsterthales von
Tätschwitz im Hoyerswerdaer Kreise bis Arnsnesta im Schweinitzer Kreise ge-
(Xr. 5682—5683.) bildet