Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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(Nr. 5682.) Allerhöchster Erlaß vom 9. März 1863., betreffend die Verleihung der fiskall- 
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee 
von Ostrowo über Wygoda nach Grabow an die Kreise Adelnau und 
Schildberg. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Ostrowo über Woygoda nach Grabow durch die Kreise Adelnau 
und Schildberg im Regierungsbezirk Posen genehmigt habe, verleihe Ich hier- 
durch den gedachten Kreisen Adelnau und Schildberg, einem jeden für die in 
dem eigenen Bezirk belegene Strecke, das Expropriationsrecht für die zu dieser 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu- 
gleich will Ich den vorbenannten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen 
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal 
Plienden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
estimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen- 
den zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen 
von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 9. März 1863. 
Wilhelm. 
o. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und oöffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5683.) Allerhöchster Erlaß vom 24. März 1863., betreffend die Ausdehnung des 
Verbandes zur Regulirung der Schwarzen Elster. 
A- den Bericht vom 10. d. Més. will Ich, dem Antrage des Vorstandes 
des Verbandes zur Regulirung der Schwarzen Elster entsprechend, nach An- 
börung der Betheiligten, in Gemäßheit des F. 40. des Statutes vom 21. April 
1852. (Gesetz-Samml. vom Jahre 1852. S. 196. ff.) genehmigen, daß 
der genannte Verband, welcher für die Grundstücke des Elsterthales von 
Tätschwitz im Hoyerswerdaer Kreise bis Arnsnesta im Schweinitzer Kreise ge- 
(Xr. 5682—5683.) bildet
	        
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