Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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(Nr. 5687.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärungen vom 29. April 1862. resp. 
8. April 1863., betreffend die Etappenkonvention zwischen Preußen und 
Baden. Vom 8. April 1863. 
N.# in dem Protokolle d. d. Karlsruhe, den 12. August 1861., wegen 
Auswechselung der Ministerial -Erkldrungen über die zwischen der Königlich 
Preußischen und der Großherzoglich Badischen Negierung vereinbarte Etappen- 
onvention bezüglich der aus den Preußischen Landen nach der Bundesfestung 
Rastatt und umgekehrt, sowie der aus den Hohenzollernschen Landen nach den 
übrigen Provinzen der Preußischen Monarchie und umgekehrt bestimmren Re- 
kruten= und Reservetransporte und Truppenabtheilungen, für den Fall, daß die 
zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Württembergischen Re- 
gierung schwebenden Verhandlungen wegen Einrdumung einer Etappenstraße für 
den Transport der in den Hohenzollernschen Landen stehenden Truppen in kür- 
zester Linie von Hechingen aus über den Schwarzwald zur Eisenbahn zum Ab- 
schlusse gelangen, eine besondere Vereinbarung wegen Bewilligung des Fuß- 
marsches solcher Transporte von der Württembergischen Grenze auf Großher= 
zoglichem Gebiete bis zur Großherzoglichen Eisenbahn ausdrücklich vorbehalten 
wurde, und nachdem dieser Fall bezüglich der aus den Hohenzollernschen Lan- 
den nach der Bundesfestung Rastatt und umgekehrt bestimmten Königlich Preußi- 
schen Truppentheile nunmehr eingetreten ist, indem die Königlich Württember- 
gische Regierung sich bereit erklärt hat, denselben eine Milirairstraße in der Rich- 
tung von Hechingen über Empfingen und Freudenstadt nach der nächsten Ba- 
dischen Eisenbahnstation und umgekehrt durch Ihr Gebier einzurdumen, so sind 
die Königlich Preußische und die Großherzoglich Badische Regierung über folgende 
Punkte übereingekommen: 
Artikel 1. 
Die Großherzoglich Badische Regierung bewilligt der Königlich Preußischen 
Regierung zur Benutzung für die aus den Hohenzollernschen Landen nach der 
Bundesfestung Rastatt und umgekebrt bestimmten Truppentheile oder Rekruten- 
und Reservetransporte eine Etappenstraße von der Badischen Grenze bei Freu- 
denstadt in der Richtung nach der Eisenbahnstation Achern, über Baiersbronn, 
Mittelthal, Ruhestein, Seebach (Schulhaus), Ottenhöfen, Kappelrodeck. 
Artikel 2. 
Haupt-Etappenort auf dieser Strecke ist Ottenhöfen, Neben-Etappen 
Seebach und Kappelrodeck. 
Die Entfernungen der auf der bezeichneten Etappenstraße gelegenen Orte 
werden nach folgendem Maaßstabe in Badischen Stunden berechnet: 
1) von Freudenstadt nach Baiersbron . ... 14 Stunden, 
2) „ Baiersbronn Mittelthal. 1 „ 
3) „ Mittelthal Ruhesteien 24 „ 
4) „ Ruheslein Seebach (Schulhaus) 2 »
	        
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