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(Nr. 5687.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärungen vom 29. April 1862. resp.
8. April 1863., betreffend die Etappenkonvention zwischen Preußen und
Baden. Vom 8. April 1863.
N.# in dem Protokolle d. d. Karlsruhe, den 12. August 1861., wegen
Auswechselung der Ministerial -Erkldrungen über die zwischen der Königlich
Preußischen und der Großherzoglich Badischen Negierung vereinbarte Etappen-
onvention bezüglich der aus den Preußischen Landen nach der Bundesfestung
Rastatt und umgekehrt, sowie der aus den Hohenzollernschen Landen nach den
übrigen Provinzen der Preußischen Monarchie und umgekehrt bestimmren Re-
kruten= und Reservetransporte und Truppenabtheilungen, für den Fall, daß die
zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Württembergischen Re-
gierung schwebenden Verhandlungen wegen Einrdumung einer Etappenstraße für
den Transport der in den Hohenzollernschen Landen stehenden Truppen in kür-
zester Linie von Hechingen aus über den Schwarzwald zur Eisenbahn zum Ab-
schlusse gelangen, eine besondere Vereinbarung wegen Bewilligung des Fuß-
marsches solcher Transporte von der Württembergischen Grenze auf Großher=
zoglichem Gebiete bis zur Großherzoglichen Eisenbahn ausdrücklich vorbehalten
wurde, und nachdem dieser Fall bezüglich der aus den Hohenzollernschen Lan-
den nach der Bundesfestung Rastatt und umgekehrt bestimmten Königlich Preußi-
schen Truppentheile nunmehr eingetreten ist, indem die Königlich Württember-
gische Regierung sich bereit erklärt hat, denselben eine Milirairstraße in der Rich-
tung von Hechingen über Empfingen und Freudenstadt nach der nächsten Ba-
dischen Eisenbahnstation und umgekehrt durch Ihr Gebier einzurdumen, so sind
die Königlich Preußische und die Großherzoglich Badische Regierung über folgende
Punkte übereingekommen:
Artikel 1.
Die Großherzoglich Badische Regierung bewilligt der Königlich Preußischen
Regierung zur Benutzung für die aus den Hohenzollernschen Landen nach der
Bundesfestung Rastatt und umgekebrt bestimmten Truppentheile oder Rekruten-
und Reservetransporte eine Etappenstraße von der Badischen Grenze bei Freu-
denstadt in der Richtung nach der Eisenbahnstation Achern, über Baiersbronn,
Mittelthal, Ruhestein, Seebach (Schulhaus), Ottenhöfen, Kappelrodeck.
Artikel 2.
Haupt-Etappenort auf dieser Strecke ist Ottenhöfen, Neben-Etappen
Seebach und Kappelrodeck.
Die Entfernungen der auf der bezeichneten Etappenstraße gelegenen Orte
werden nach folgendem Maaßstabe in Badischen Stunden berechnet:
1) von Freudenstadt nach Baiersbron . ... 14 Stunden,
2) „ Baiersbronn Mittelthal. 1 „
3) „ Mittelthal Ruhesteien 24 „
4) „ Ruheslein Seebach (Schulhaus) 2 »