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N in der zwischen der Königlich Preußischen und der Großherzoglich
Badischen Regierung unterm 3 Juli 1861. vereinbarten Etappenkonvention fuͤr
die mit Artikel 1. Ziffer III. der Koͤniglich Preußischen Regierung bewilligten
drei Etappenstraßen: «
a) in der Richtung von Saarbruͤck nach Rastatt, von der Knielinger Bruͤcke
über Mühlburg oder Daxlanden rc.,
b) in der Richtung von Mannheim über Schwetzingen, Wiesenthal, Eggen-
stein, Muhlburg nach Rastatt,
c) in der Richtung. von Heidelberg über Wiesloch, Bruchsal, Durlach,
Ettlingen nach Rastatt,
ndhere Verabredung über die Etappen-Hauptorte und deren Bezirke, sowie über
die Berechnung der Entfernungen vorbehalten wurde, so sind die beiderseitigen
Regierungen nunmehr über folgende Punkte übereingekommen.
-a) Die Etappenstraße von Saarbrück nach Rastatt, von der Krnielinger
Brücke über Mühlburg oder Daxlanden rc. berührt den Haupt-
Etappenort
Mühlburg mit den Neben-Etappenorten
Grünwinkel, Daxlanden und Knielingen.
Die Entfernungen werden in Badischen Stunden berechnet:
von Steinweiler nach Mühtug ..... 5,0 Stunden,
e
- hlburg -Grünwinkel. 08 =
- - Daxlanden 0,s -
- - nielingen ·t -
- - bis Rastatt ........ 4,9 -
b) Die Etappenstraße von Mannheim über Schwetzingen, Wiesenthal, Eg-
genstein, Mühlburg nach Rastatt berühm die Haupt-Etappenorte:
1) Schwetzingen; der Etappenbezirk besteht aus den Orten: Plank-
stadt, Eppelheim, Brühl, Oftersheim, Ketsch;
2) Wiesenthal; der Etappenbezirk besteht aus den Orten: Oberhausen,
Kirrlach, Philippsburg, Neudorf;
3) Eggenstein, mit den Orten Welschneureuth, Teutschneureuth,
Leopoldshafen, Linkenheim, Blankenloch.
Die Entfernungen werden in Badischen Stunden berechnet:
von Frankenthal nach Schwetzingen 6,8 Stunden,
Schwetzingen = Plankstadt 0,6 -
- - - Eppelheim .. .... 1,0 -
- - - ruͤhl .. - L “vê
- - - Oftersheim .. . ... 0,6 -
Ketsch. 50 -
von