Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Transporte, insbesondere von Munition und Pferden, deren Beförderung auf 
der Eisenbahn nicht thunlich erscheint, sonst aber für die Strecke Rastatt — 
Knielinger Brücke die Eisenbahn benutzt werde. 
Iar. Urkund dessen ist gegenwärtige Ministerial-Erklärung ausgefertigt 
worden, um gegen eine gleichlaukende Erklärung des Großherzoglich Badischen 
Ministeriums des Erozherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegen- 
heiten ausgewechselt zu werden. 
Berlin, den 8. April 1863. 
Der Königlich Preußische Präsident des Staatsministeriums, 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
(I. S.) v. Bismarck-Schönhausen. 
Vorstehende Ministerial-Erklärungen werden, nachdem sie gegen übereinstim- 
mende Erklärungen des Großherzoglich Badischen Ministeriums des Großherzog-. 
lichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten vom 5. April 1862. resp. 
3. März 1863. ausgewechselt worden, Birdurch zur öffentlichen Kenntniß 
ebracht. 
Berlin, den 8. April 1863. 
Der Präsident des Staatsministeriums, Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
v. Bismarck-Schönhausen. 
  
(Nr. 5688.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
b„Mktiengesellschaft Flora“ mit dem Sitze zu Cöln errichteten Mrtiengesell- 
schaft. Vom 15. April 1863. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 13. April 
1863. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Aktiengesellschaft 
Flora“ mit dem Sitze zu Cöln, sowie deren Statut vom 6. März 1863. zu 
genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das 
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 15. April 1863. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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