Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

— 162 — 
Provinz Schlesien, Regierungebezirk Oppeln.= 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Grottkauer Kreises 
Litir. ..... übee. Thaler zu ... . . Prozent Zinsen 
uͤber . . . . . . Thaler . . . .. Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegin dessen Ruͤckgabe in der 
Zeit vom . . ten .... bis ..... resp. vom . .ten .. bis . . ... und spaͤterhin die 
Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vor 
biss. mit (in Buchstaben) . Thalern ... .. Sibergroschen 
bei Der eis- -Kommunalkasse zu Grottkau und bei der Provinzial--Huͤlfskasse 
zu Breslau 
Grottkau, den . .ten ........... 18.. 
Die staͤndische Kreis-Kommission für den Chaufseebau 
im Grottkauer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Faͤlligkeit, vom Schluß des bettreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
	        
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