Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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von heute an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jaͤhrlich in gleicher 
Muͤnzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Ruͤck- 
F der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Eisleben, und zwar auch in der nach dem 
Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Auch in Berlin können bei den 
Herren Breest und Gelpcke die Zinsen erhoben werden, jedoch nur in den Fäl- 
ligkeitsterminen. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück- 
lwaliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
nicht erhobenen Zinsen, verjahren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I. 
Tit. 51. S. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Eisleben. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- 
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quitkung ausge- 
zahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins- 
kupons auf fünfjahrige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommu- 
nalkasse zu Eisleben gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie 
beigedruckten Talons, wenn nicht der Inhaber der Obligation Widerspruch 
dagegen eingelegt hat. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
4 i zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Eisleben, den 18. 
Die ständische Kommission für den Chaufseebau im 
Mansfelder Seekreise. 
Pro-
	        
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