Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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(Nr. 5702.) Allerhöchster Erlaß vom 13. April 1863., betreffend die Errichtung einer Han- 
delskammer für den Kreis Dortmund. 
Ar den Bericht vom 28. März d. J. genehmige Ich die Errichtung einer 
Handelskammer für den Kreis Dortmund, im Regierungsbezirk Arnsberg. Die 
Handelskammer nimmt ihren Sitz in der Stadt Dortmund. Sie soll aus 
zwölf Mitgliedern bestehen, für welche acht Stelloertreter gewählt werden. 
Behufs der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter wird der Kreis Dortmund 
in vier engere Wahlbezirke getheilt. Es bilden je einen Wahlbezirk: 1) die 
Stadt Dortmund, 2) die Stadt Hörde mit den Aemtern Hörde, Aplerbeck und 
Lütgendortmund, 3) die Stadr Schwerte mit dem Amte Westhofen, 4) die 
Aemter Castrop und Lünen. Es sind aus dem Wahlbezirke der Stadt Dort- 
mund 7 Mitglieder und 4 Stellvertreter, aus dem Wahlbezirke der Stadt Hörde, 
mit den Aemtern Hörde, Aplerbeck und Lütgendortmund, 3 Mitglieder und 2 
Stellvertreter, aus jedem der beiden übrigen Wahlbezirke je ein Mitglied und 
ein Stellvertreter zu wählen. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder 
und Stelloertreter sind sämmtliche Handel= und Gewerbetreibende des genannten 
Kreises berechtigt, welche entweder in der Gewerbesteuer-Klasse A. I. steuern, 
oder in der Gewerbesteuer-Klasse 4. II. zu einem Scteuersatze, und zwar im 
Wahlbezirke der Stadt Dortmund von mindestens 18 Relhlrn., in einem der 
übrigen Wahlbezirke von mindestens 12 Rthlrn. jährlich veranlagt sind. Im 
Uebrigen finden die Vorschriften der Verordnung vom 11. Februar 1848. über 
die Errichtung von Handelskammern Anwendung. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Berlin, den 13. April 1863. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5703.) Allerhöchster Erlatz vom 13. April 1863., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung des 
oberen Theiles der Wiedbach-Strage von Waldbreitbach über Roßbach nach 
St. Catharinen bei Lorscheid an der alten Linz-Asbacher Straße im Kreise 
Neuwied. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau des oberen 
Theiles der Wiedbach-Straße von Waldbreitbach über Roßbach nach St. Ca- 
tharinen bei Lorscheid an der alten Linz-Asbacher Straße im Kreise Neuwied, 
Regierungsbezirk Coblenz, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden 
Waldbreitbach, Breitscheid, Roßbach, Oattenberg und Lorscheid, beziehungsweise 
der an Stelle der letzteren eintretenden Stadtgemeinde Linz, das Expropriations= 
(Nr. 5702—5704, recht
	        
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