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(Nr. 5706.) Allerhoͤchster Erlaß vom 13. April 1863., betresfend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-
Chaussee von Schroda über Santomysl bis zur Schrimmer Kreisgrenze
in der Richtung auf Schrimm.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Ständen
des Kreises Schroda im Regierungsbezirk Posen beabsichtigten Bau einer Chaussee
von Schroda über Santomysl bis zur Schrimmer Kreisgrenze in der Richtung
auf Schrimm genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Schroda
das Expropriationsrecht für die zu diesem Chausseebau erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Encenahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate-
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise
gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
echt zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der son-
stigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestlim-
mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei -Vergehen auf die ge-
dachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntnig zu bringen.
Berlin, den 13. April 1863.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5707.) Allerhöchster Erlaß vom 20. April 1863., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der Kreis-
Chausseen: 1) von der Kreisstadt Marggrabowa über Dullen, Doliewen,
Duneyken, Wessolowen nach der pycker Kreisgrenze in der Richtung auf
Wiminnen, 2) von Duneyken (an der Chaussee ad 1.) über Chelchen,
Griesen, Diebowen, Czychen, Sokollken, Wensöwen, Guhsen bis zur In-
sterburg-Lycker Staats-Chaussee bei Kowahlen, und 3) von Wielitzken an
der projektirten Marggrabowa-Czymochener Staats-Chaussee über Neu-
mühl, Nordenthal, Kleszezewen, Czarnen, Bronaken, Gutten nach der
bycker Kreisgrenze in der Richtung auf Kallinowen, an den Kreis Oletzko,
im Regierungsbezirk Gumbinnen.
N Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ban der
Kreis-Chausseen: 1) von der Kreisstadt Marggrabowa über Dullen, Doliewen,
(Nr. 5706—5708.) 44° Du-