Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

— 363 — 
Provinz Brandenburg, Negierungobezirk Frankfurt a. d. O. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Königsberger Kreises 
(II. Serie) 
Litir. W.. 
über. Thaler zu ... . . Prozent Zinsen uͤber .. . .. Thaler 
..... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in 
der Zeit vom . .ten ... .... b.......... resp.vom..t»s.......... 
bcö..t«!.......... und spaͤterhin die Funsin der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Halbjahr vooo bis .... .. . ... mit (in Buchstaben) 
Thaler. Silbergroschen bei der Kreis-Chausseebaukasse zu Königsberg in 
der Neumark. 
.......... ,dentss18.. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im 
Königsberger Kreise. 
Dieser JZinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Srankfurt a. d. O.% 
Talomn 
zur 
Kreis-Obligation des Königsberger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation dse Kreisa 
Litlr. mes ........ Thaleka..... Prozent Zinsen 
die . . . te Serie lullupbnn für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Chausseebaukasse zu Königsberg in der Neumark, wenn nicht der Inhaber der 
Obligation Widerspruch dagegen eingelegt hat. 
............... ben.t«s18.. 
Die staͤndische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Königsberger Kreise. 
  
(Nr. 5715—5716.) (Nr. 5710.)
	        
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