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Provinz Brandenburg, Negierungobezirk Frankfurt a. d. O.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Königsberger Kreises
(II. Serie)
Litir. W..
über. Thaler zu ... . . Prozent Zinsen uͤber .. . .. Thaler
..... Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in
der Zeit vom . .ten ... .... b.......... resp.vom..t»s..........
bcö..t«!.......... und spaͤterhin die Funsin der vorbenannten Kreis-Obligation
für das Halbjahr vooo bis .... .. . ... mit (in Buchstaben)
Thaler. Silbergroschen bei der Kreis-Chausseebaukasse zu Königsberg in
der Neumark.
.......... ,dentss18..
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im
Königsberger Kreise.
Dieser JZinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Srankfurt a. d. O.%
Talomn
zur
Kreis-Obligation des Königsberger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation dse Kreisa
Litlr. mes ........ Thaleka..... Prozent Zinsen
die . . . te Serie lullupbnn für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Chausseebaukasse zu Königsberg in der Neumark, wenn nicht der Inhaber der
Obligation Widerspruch dagegen eingelegt hat.
............... ben.t«s18..
Die staͤndische Kreis-Kommission für den Chausseebau im
Königsberger Kreise.
(Nr. 5715—5716.) (Nr. 5710.)