Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Die Ratifikationen werden gleichzeitig und in Verbindung mit denen zu 
dem Schlußprotokolle der fünften Elbschiffahrts -Revisionskommission in der 
Weise ertheilt werden, daß darüber von jeder Regierung nur Eine, zur dem- 
nächstigen Hinterlegung im Archive der eben genannten Revisionskommission 
bestimmte Urkunde auszustellen ist. Der Hohe Senat der freien und Hansestadt 
Hamburg wird diese Urkunden von Seiten der übrigen Regierungen entgegen- 
nehmen und letztere davon benachrichtigen, sobald die Ratifikation allseitig er- 
folgt sein wird. 
Zur Urkunde dessen haben die sämmtlichen Bevollmächtigten gegenwärtige 
Uebereinkunft unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. 
So geschehen zu Hamburg den vierten April achtzehn Hundert und drei 
und sechszig. 
(I. S.) Carl Theodor Olberg. 
(L. S.) Wenzel Franz Ritter Rieger v. Riegershofen. 
(LI. S.) Julius Hans v. Thümmel. 
(L. S.) Carl August Christian Friedrich Errleben. 
(L. S.) Christian Friedrich Adolph Maximilian Kielmann. 
(L. 5) Wilhelm Carl Georg Danckwarth. 
(L. S.) Heinrich Hempel. 
(L. S.) Theodor Curtius. 
(L. S.) Adolf Soetbeer. 
Vorstehende Uebereinkunft ist von sämmtlichen Elbufer-Staaten ratifizirt, 
und die Rarisikations-Urkunden sind in das zu Hamburg befindliche Archiv der 
fünften Elbschiffahrts-Revisionskommission niedergelegt worden. 
(Nr. 5722. An-
	        
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