— 391 —
Die Ratifikationen werden gleichzeitig und in Verbindung mit denen zu
dem Schlußprotokolle der fünften Elbschiffahrts -Revisionskommission in der
Weise ertheilt werden, daß darüber von jeder Regierung nur Eine, zur dem-
nächstigen Hinterlegung im Archive der eben genannten Revisionskommission
bestimmte Urkunde auszustellen ist. Der Hohe Senat der freien und Hansestadt
Hamburg wird diese Urkunden von Seiten der übrigen Regierungen entgegen-
nehmen und letztere davon benachrichtigen, sobald die Ratifikation allseitig er-
folgt sein wird.
Zur Urkunde dessen haben die sämmtlichen Bevollmächtigten gegenwärtige
Uebereinkunft unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen zu Hamburg den vierten April achtzehn Hundert und drei
und sechszig.
(I. S.) Carl Theodor Olberg.
(L. S.) Wenzel Franz Ritter Rieger v. Riegershofen.
(LI. S.) Julius Hans v. Thümmel.
(L. S.) Carl August Christian Friedrich Errleben.
(L. S.) Christian Friedrich Adolph Maximilian Kielmann.
(L. 5) Wilhelm Carl Georg Danckwarth.
(L. S.) Heinrich Hempel.
(L. S.) Theodor Curtius.
(L. S.) Adolf Soetbeer.
Vorstehende Uebereinkunft ist von sämmtlichen Elbufer-Staaten ratifizirt,
und die Rarisikations-Urkunden sind in das zu Hamburg befindliche Archiv der
fünften Elbschiffahrts-Revisionskommission niedergelegt worden.
(Nr. 5722. An-