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(Nr. 5724.) Allerhoͤchster Erlaß vom 27. Mai 1863., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von
Trachenberg über Sulau und Militsch bis zur Kreisgrenze bei Sulmierzuce
im Kreise Militsch, Regierungsbezirk Breslau.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis=
Chaussee von Trachenberg über Sulau und Militsch bis zur Kreisgrenze bei
Sulmierzyce genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Milirsch das
Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundsiücke, im-
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materia-
lien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausscen bestehenden Vorschriften,
in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen
Uebernahme der künftigen chausseemaäßigen Unterhaltung der Straße das Rechr
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiingen, sowie der sonstigen die Er-
hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
Staaks-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenrlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 27. Mai 1863.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
NRedigirt im Büreau des Staats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Lofbuchdruckerei
(R. Decker).