Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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(Nr. 5642.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Dezember 1862., betreffend die Genehmigung der 
Anlage einer Eisenbahn von Insterburg nach Tilsit durch eine Mtien= 
gesellschaft. 
A.. den Bericht des Staatsministeriums vom 30. November d. J. will Ich 
zur Anlage einer Eisenbahn von Insterburg nach Tilsit durch eine Aktiengesell- 
schaft unter Vorbehalt der seiner Zeit zu bestimmenden näheren Bedingungen 
hiermit Meine Genehmigung ertheilen. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Samm- 
lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 15. Dezember 1862. 
Wilhelm. 
v. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Jagow. 
An das Staatsministerium. 
(Nr. 5643.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Tilsit-Insterburger Eisenbahn- 
gesellschaft. Vom 22. Dezember 1862. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen cc. 
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Tilsit nach Insterburg 
eine Aktiengesellschaft gebildet hat, wollen Wir zum Bau und Betriebe dieser 
Eisenbahn Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch das 
Uns vorgelegte, am 5. Dezember 1862. notariell vollzogene Statut hiermit 
landesherrlich bestätigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß, soweit nicht in dem vorerwähnten Statut 
besondere Festsetzungen getroffen sind, die in dem Gesetze über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften, 
namentlich diejenigen über die Expropriation, sowie das Gesetz über die von 
den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe vom 30. Mai 1853. auf das Tilsit= 
Inslterburger Eisenbahn-Unternehmen Anwendung finden sollen. 
(Mr. 5643—5643,) Die
	        
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