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Provinz Westphalen, Regierungsbezirk Minden.
Obligation
des Lübbecker Kreises
Littr. ..... m——
übbeer Thaler Preußisch Kurant
A# Grund der unten ... bestätigten Kreistagsbeschlüusse
vom 18. Juli 1860., 6. März 1861. und 15. Februar 1862. wegen Auf-
nahme einer Schuld von 50,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommis-
sion für den Chausseebau des Lübbecker Kreises Namens des Kreises durch diese,
für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläaubigers unkündbare Verschreibung
zu einer Schuld von ...... Thalern Preußisch Kurant, welche fuͤr den Kreis
kontrahirt worden und mit vier ein halb Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 50,000 Thalern geschiehr vom
Jahre 1866. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 32 Jahren aus einem
u diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Ein und einem halben
Prozem jaͤhrlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei-
bungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das
Loos bestimmt. Oie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab in dem Monate
Januar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Til-
gungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Oie ausgeloosten, sowie die
gelündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Jahlungstermine in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Minden, sowie in dem Staatsanzeiger, der Cölner
Zeitung, der Berliner Börsenzeitung und dem Minden-Lübbecker Kreisblarte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjadhrlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit
jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
zabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis -Kommunalkasse in Lübbecke, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Füälligkeitstermins folgenden Zeit. «
Jahrgang 1863. (Nr. 5737.) 63 Mit