Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Provinz Westphalen, Regierungsbezirk Minden. 
Obligation 
des Lübbecker Kreises 
Littr. ..... m—— 
übbeer Thaler Preußisch Kurant 
A# Grund der unten ... bestätigten Kreistagsbeschlüusse 
vom 18. Juli 1860., 6. März 1861. und 15. Februar 1862. wegen Auf- 
nahme einer Schuld von 50,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommis- 
sion für den Chausseebau des Lübbecker Kreises Namens des Kreises durch diese, 
für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläaubigers unkündbare Verschreibung 
zu einer Schuld von ...... Thalern Preußisch Kurant, welche fuͤr den Kreis 
kontrahirt worden und mit vier ein halb Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 50,000 Thalern geschiehr vom 
Jahre 1866. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 32 Jahren aus einem 
u diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Ein und einem halben 
Prozem jaͤhrlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei- 
bungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das 
Loos bestimmt. Oie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab in dem Monate 
Januar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Til- 
gungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Oie ausgeloosten, sowie die 
gelündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Jahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Minden, sowie in dem Staatsanzeiger, der Cölner 
Zeitung, der Berliner Börsenzeitung und dem Minden-Lübbecker Kreisblarte. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjadhrlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit 
jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
zabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis -Kommunalkasse in Lübbecke, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Füälligkeitstermins folgenden Zeit. « 
Jahrgang 1863. (Nr. 5737.) 63 Mit
	        
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