Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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„einer Zweigbahn von Osterath über Uerdingen nach Essen, welche bei 
„Rheinhausen mittelst einer Trajektanstalt den Rhein und unterhalb Mül- 
„heim mit Ueberbrückung die Ruhr überschreitet, Meine Genehmigung in 
„der Voraussetzung eheeilen, daß von der genannten Gesellschaft die 
„unterm 13. März 1854. (Gesetz= Sammlung S. 124.) ertheilte Konzes- 
„sion zur Herstellung einer Eisenbahn von der Zeche Beust bei Essen 
„nach Malbeim an der Ruhr erworben wird. Berlin, den 9. März 1863. 
„(gez.) Wilhelm. (gegengez.) von Bismarck-Schönhausen, von 
„Bodelschwingh, von Roon, Graf von Itzenplitz, von Mühler, 
„Graf zur Lippe, von Selchow, Graf zu Eulenburg“. 
von Seiten der Staatsregierung die vorldusige Genehmigung zur Anlage 
einer Zweigbahn von der Neuß-Crefelder Bahn über Uerdingen nach Mülheim 
an der Ruhr bis Essen erlangt hat, haben die sämmtlichen Betheiligten der 
Mülheim-Essener Eisenbahngesellschaft in Willfahrung der Intentionen der 
hohen Staatsregierung und in Anerkennung der aus der Verschmelzung ihres 
Unternehmens mit dem Unternehmen der Rheinischen Eisenbahngesellschaft her- 
vorgehenden Förderung der öffentlichen Verkehrs-Interessen und namentlich des 
für den Absatz der belheiligten Kohlenzechen aus dem direkten Anschluß an die 
Rheinische Eisenbahn entspringenden Nutzens, ausweise der Eingangs erwahn- 
ten notariellen Verhandlungen vom 31. Januar und 15. April laufenden 
Jahres einstimmig, und zwar in legaler Vertretung sämmtlicher Aktien und 
Prioritätsaktien beschlossen, unter nachsiehenden Bedingungen d#e Mülheim- 
Essener Eisenbahn in das Unternehmen der Rheinischen Eisenbahngesellschaft 
einzubringen. 
g. 2. 
Die durch Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 13. Maͤrz 1854. von der 
Zeche Graf Beust bei Essen bis zur Eisenbahn der Zeche Sellerbeck nach Mül- 
heim an der Ruhr mit den beabsichtigten Zweigbahnen nach den Zechen Zoll- 
verein, Helene und Amalie, Konstantin, Karolus Magnus, Vereinigte Hagen- 
beck und Wolfsbank konzessionirte und von der Zeche Viktoria Mathias bis 
zur genannten Sellerbecker Eisenbahn ausgebaute Mülheim-Essener Eisenbahn 
isi, obschon zum Lokomotivbetrieb konzessionirt, zur Zeit nur für Pferdebe- 
trieb mit schmaler Spurweite eingerichtet. Das Betriebsmaterial und die von 
der Hauptbahn nach mehreren Zechen führenden e sind Eigenthum 
der becheiligten Zechen. Das Gesellschaftskapital besteht aus Eintausend Stamm- 
Aktien und zweirausend Prioritärsaktien à Einhundert Thaler, also in Summa 
Einhundert Tausend Thaler Stammaktien und zweihundert Tausend Thaler Prio- 
ritätsaktien. 
Die Bahn geht über in das Rheinische Eisenbahn-Unternehmen mit allem 
Grundeigenthum, Appertinenzien, Oberbau, anklebenden Rechten und Pflichten, 
so wie die Mülheim-Essener Eisenbahngesellschaft solche erworben hat, gegen- 
wärtig besitzt, oder nach Maaßgabe ihrer Konzession zu besitzen berechtigt ist, je- 
doch ohne Reservefonds und etwaige Aktiva. Schulden sind nicht vorhanden, 
vielmehr werden alle etwa vorhandenen Ansprüche durch die Direktion der Mül- 
(r. 5740. heim-
	        
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