– 637 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 29. —
(Nr. 5753.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des I. Jerichowschen Kreises, im Regierungsbezirk Magdeburg, zum Betrage
von 18,500 Thalern. Vom 5. August 1863.
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des I. Jerichowschen Kreises, im Regie-
rungsbezirk Magdeburg, auf dem Kreistage vom 12. Dezember 1862. beschlossen
worden, die zur Ausführung der vom Kreise übernommenen Chausseebauten,
außer der durch das Privilegium vom 17. Mai 1858. (Gesetz-Samml.
Nr. 4898. für 1858. Seite 288. und 289.) genehmigten Anleihe von 166,000
Thalern, noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anleihe zu be-
schaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der
Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
18,500 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaßheit
des §F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen
um Betrage von 18,500 Thalern, in Buchstaben: Achtzehn Tausend fünf-
zunden Thalern, welche in Einer Emission in Apoints zu 100 Thalern nach
dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier
und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu
bestimmenden Folgeordnung jährlich vom 1. April 1865. ab innerhalb eines Zeit-
raums von 36 Jahren nach dem genehmigten Amortisationsplane zu tilgen sind,
durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der
rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die dar-
aus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen
zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen
Jahrgang 18683. (Nr. 5753.) 3 eine
Ausgegeben zu Berlin den 24. September 1863.