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Provinz Preußen, Negierungebezirk Marienwerder.
II. Emission.
Obligation
des Deutsch-Croner Kreises
über. Thaler Preußisch Kurant.
Aw Grund der untten bestctigten Kreistagsbeschlüsse
vom 13. Mai 1863. wegen Aufnahme einer ferneren Schuld bis zum Betrage
von 100,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chaussee-
bau des Deutsch-Croner Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden
Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer
Schuld von .. . .. . Thalern Preußisch Kurant, welche fuͤr den Kreis kontrahirt
worden und mit vier ein halb Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1870. ab alm#ie aus einem Tilgungsfonds, welcher mit wenigstens
Einem Prozent der emittirten Schuldverschreibungen jährlich, unrer Zuwachs
der Zinsen der getilgten Schuldverschreibungen, gebildet wird.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem Monate
Januar jedes Jahres.
, Der Kreis behaͤlt sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch
größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmliche noch umlaufende Schuld-
verschreibungen zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Ter-
mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemachrt.
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem
Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Marienwerder
im Kreisblatte des Deutsch= Croner Kreises und im Preußischen Staats-
Anzeiger.
Bis rlr dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjhrlichen Terminen, am 21. Juni bis 2. Juli und am 28. Dezem-
ber bis 6. Januar jedes Jahres, von heute an gerechner, mit vier und einem
halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die