Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

Vorstand. 
stützen, 
1) 
2 
3) 
9 
5 
6 
7 
8 
9 
— 
10 
11) 
— 622 — 
g. 8. 
Der Vorstand hat den Direktor in seiner Geschaͤftsfuͤhrung zu unter- 
das Beste der Genossenschaft überall wahrzunehmen und namentlich: 
den Etat jährlich festzustellen; 
die Jahresrechnung abzunehmen und die Decharge an den Rendanten 
zu ertheilen; 
den Erlaß oder die Stundung von Beiträgen zu beschließen; 
die Genehmigung von Verträgen und Vergleichen, deren Gegensland 
den Betrag von zehn Thalern übersteigt, zu ertheilen und die Erhebung 
von Prozessen zu beschließen; 
über die Ausführung neuer Anlagen, über die Bauanschläge, uͤber 
gusererbenglche Genossenschaftsbeiträge und etwaige Anleihen zu be- 
ießen; 
desgleichen uͤber die etwaigen Verguͤtungen fuͤr abgetretene Grundstͤde 
und Entnahme von Materialien, uͤnd 
uͤber die Geschaͤfts anweisung fuͤr die Sozietaͤtsbeamten, sowie 
uͤber die Anstellung und Gehaͤlter der Beamten der Genossenschaft; 
die Reglements uͤber die Instandhaltung und Benutzung der gemei- 
schaftlichen Anlagen zu erlassen; 
der Grabenschau durch zwei Deputirte beizuwohnen; 
Ordmungsstrafen gegen Mitglieder der Sozietct wegen Verletzung die 
ses Stakuts und den besonders dazu erlassenen Reglements-bis zu 
Höhe von drei Thalern festzusetzen. 
g. 10. 
Außer den an den geeigneten Stellen erwaͤhnten Faͤllen ist die Gench- 
rberliche 
migung der Regierung erforderlich: 
esteiche ) zu Beschlüssen über die Kontrahirung neuer Anleihen, wohei die Kt 
tens * 
der 
hlerung. 
gierung auf die regelmäßige Verzinsung und Tilgung der Schuld nach 
einem zu entwerfenden Ämortisatlonsplane zu halten hat; 
b) zu Projekten über die Anlage neuer Hauptgräben, Brücken, Stauwerte 
und Schleusen, über die Verlegung und Veränderung der besicherde 
Gräben und Abzugskanäle. enn die Grundbesitzer in einem 7 
selungs= oder Staubezirke die Bewässerung aufzugeben wünschen, 5* 
kann die Regierung den Antrag darauf genehmigen, sobald die Reht 
zahl der speziell Betheiligten, der Fläche nach gerechnet, dafür (immt 
und der Vorstand den Antrag befürworter r n
	        
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