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staͤdtischen Gemeindekasse zu Solingen gegen Ruͤckgabe der ausgefertigten Znt-
kupons gezahlt.
Zur Tilgung der Schuld werden alljährlich Ein und ein halb Mozm
von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Zinsen de
eingelösten Obligationen verwendet, so daß in zwei und dreißig Jahren di
sämmtlichen Obligationen eingelöst sein werden. Der Stadtgemeinde bleibe se-
doch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung Unserer Regiermg
10 Dösseldorf zu versiärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu te
schleunigen.
en Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegm ##
Stadtgemeinde zu.
K. 2.
Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und A-
zug der auszugebenden Obligationen betreffen, wird von der Stadtverordnetar-
gersammlung eine besondere Schaloenrltgungs,, Kommigon gewählt, welche fi
die treue Befolgung der gegenwärtigen Besiimmungen verantworllich ist, u
zu dem Ende von Unserer Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pflicht genom
men wird. Dieselbe soll aus drei Mitgliedern beslehen, von denen eins au
Stadtverord Versammlung und die beiden anderen aus der Börgerschef
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zu wählen sind.
S. 3.
Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern, und zwar bie Obll
gztionen zu 50 Thalern von 1. bis einschließlich 200., jene zu 100 Thalern ron
01. bis einschließlich 500., und endlich jene zu 200 Thalern von 501. bis 550.
nach dem angehängten Schema ausgestellt, von dem Bargermeister ind da
Mitgliedern der Schulden#tilgungs-Kommission unterzeichnet und von dem Ren-
danken der stadtischen Gemeindekasse kontrasignirt.
Denselben ist ein Abdruck dieses Prfvilegiums beizufügen.
S. 4.
Den Obligationen werden für die nächsien fünf Jahre die zinzkuron
nach dem angehängten Schema beigegeben. .
Mit Ablauf diestr und jeder folgenden fünfjährigen Periode wellen
nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zinskupons durch die stadi
sche Gemeindekasse an die Vorzeiger der Obligationen qusgereicht, und
dies geschehen, auf den Obligationen vermerkt. de
Die Kupons werden von dem Rendanten der gedachten Kase und
Schuldentilgungs-Kommission unterschrieben.
g. ö.
Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinskupons de