Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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staͤdtischen Gemeindekasse zu Solingen gegen Ruͤckgabe der ausgefertigten Znt- 
kupons gezahlt. 
Zur Tilgung der Schuld werden alljährlich Ein und ein halb Mozm 
von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Zinsen de 
eingelösten Obligationen verwendet, so daß in zwei und dreißig Jahren di 
sämmtlichen Obligationen eingelöst sein werden. Der Stadtgemeinde bleibe se- 
doch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung Unserer Regiermg 
10 Dösseldorf zu versiärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu te 
schleunigen. 
en Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegm ## 
Stadtgemeinde zu. 
K. 2. 
Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und A- 
zug der auszugebenden Obligationen betreffen, wird von der Stadtverordnetar- 
gersammlung eine besondere Schaloenrltgungs,, Kommigon gewählt, welche fi 
die treue Befolgung der gegenwärtigen Besiimmungen verantworllich ist, u 
zu dem Ende von Unserer Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pflicht genom 
men wird. Dieselbe soll aus drei Mitgliedern beslehen, von denen eins au 
Stadtverord Versammlung und die beiden anderen aus der Börgerschef 
O# 
zu wählen sind. 
S. 3. 
Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern, und zwar bie Obll 
gztionen zu 50 Thalern von 1. bis einschließlich 200., jene zu 100 Thalern ron 
01. bis einschließlich 500., und endlich jene zu 200 Thalern von 501. bis 550. 
nach dem angehängten Schema ausgestellt, von dem Bargermeister ind da 
Mitgliedern der Schulden#tilgungs-Kommission unterzeichnet und von dem Ren- 
danken der stadtischen Gemeindekasse kontrasignirt. 
Denselben ist ein Abdruck dieses Prfvilegiums beizufügen. 
S. 4. 
Den Obligationen werden für die nächsien fünf Jahre die zinzkuron 
nach dem angehängten Schema beigegeben. . 
Mit Ablauf diestr und jeder folgenden fünfjährigen Periode wellen 
nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zinskupons durch die stadi 
sche Gemeindekasse an die Vorzeiger der Obligationen qusgereicht, und 
dies geschehen, auf den Obligationen vermerkt. de 
Die Kupons werden von dem Rendanten der gedachten Kase und 
Schuldentilgungs-Kommission unterschrieben. 
g. ö. 
Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinskupons de
	        
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