Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

— 654 — 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen. 
Erster cis .Zins-Kupon a) Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Tilsiter Kreises 
Littr W . . 
übeer Thaler zu fünf Prozent Zinsen über . .. Thaler 
..... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinstpene enfün gegen dessen Räckgabe am 
..nnuuuuun und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligation für das Halbjahr vrvooo .. biss. 
mit (in Buchstaben) Thalern . . ... Silbergroschen bei der Kreis-Kom- 
mumalkasse zu Tilsit. 
Tilsit, denee ... 18. 
Die ständische Kommission des Tilsiter Kreises. 
(Namen.) 
Dieser Zinskupon ist ungöleig, wenn dessen 
Gelbbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Falligkeit, vom Schluß des betrefenden. 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Anmerkung. 
Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Foil imilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen 
amensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
	        
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