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(Nr. 5773.) Bestchtigungs-Urkunde, betreffend die Verdußerung des Magdeburg-Witten-
bergeschen Eisenbahn-Unternehmens an die Magdeburg-Halberstadter Eisen-
bahngesellschaft, die Auslösung der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisen-
bahngesellschaft und einen Nachtrag zum Statut der Magdeburg-Halber-
städter Eisenbahngesellschaft. Vom 28. September 1863.
Wu Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem die unterm 31. Januar 1847. (Ges.-Samml. S. 83.) landesherrlich
konzessionirte Magdeburg-Wittenbergesche Eisenbahngesellschaft in der General=
versammlung ihrer Akrionaire vom 7. März 1863. den Beschluß gefaßt hat,
nach Maaßgabe des anliegenden, von ihren und den Vorsiänden der Magde-
burg-Halbersiädter Eisenbahngesellschaft unterm 3. Februar 1863. vereinbarten
Vertrags und der in dem gleichfalls beigefügten — in Gemaßheit jenes Be-
schlusses verabredeten — Nachtrage dazu vom 11. März 1863. enthaltenen
Stipulationen ihre Bahn nebst dem gesammten Gesellschaftsvermögen an die
Magdeburg-Halbersiädter Eisenbahngesellschaft zu verdußern und sich aufzu-
lösen, und nachdem ferner die letztgenannte Gesellschaft in der Generalver=
sammlung ihrer Aktionaire vom 14. Nen 1863. den Erwerb des Magdeburg-
Wittenbergeschen Eisenbahn-Unrernehmens und dessen Vereinigung mit dem
eigenen Unternehmen unter Genehmigung des vorbenannten Vertrages nebst
Nachtrages beschlossen, auch das Gesellschaftsdirektorium ermächtigt har, den
durch die neue Erwerbung erforderlich gewordenen Nachtrag zu dem Gesell-
schaftssiature vom 13. September 1841. aufzustellen und dessen staatliche Ge-
nehmigung zu erwirken, wollen Wir diesen Beschlüssen, sowie dem Ver-
trage vom 3. Februar 1863. nebst Nachtrag vom 11. März 1863., jedoch
„undeschader der Rechte Dritter, Unsere Genehmigung, auch dem mitanliegenden
vierten Nachtrage zu dem Statufe der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-=
gesellschaft die von deren Direktorium erbetene landesherrliche Bestätigung
hiermit ertheilen.
Die egemw reige Urkunde isi nebsi ihrem Zubehbr durch die Gesetz-
Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Koniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 28. September 1863.
(L. 8S.) Wilhelm.
Gr. von Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
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