Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— VNr. 37. — 
  
(Nr. 5776.) Konzessions-- und Bestaͤtigungs-Urkunde fuͤr die Preußisch-Niederlaͤndische 
Verbindungsbahn-Gesellschaft. Vom 21. August 1863. 
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. 
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Viersen uͤber Duͤlken 
bis zur Preußisch-Niederländischen Landesgrenze in der Richtung nach Venlo 
eine Aktiengesellschaft unter der Firma: „Aktiengesellschaft der Perugisch-Rii 
derländischen Verbindungsbahn“ mit dem Wosnsit in München= Gladbach 
ebildet hat, wollen Wir zum Bau und Betriebe dieser Eisenbahn Unsere 
andesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch das Uns vorgelegte, am 
20. Juni d. J. nokariell vollzogene Statut hiermit landesherrlich bestatigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über Eisenbahn-Unternehmung 
vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften über die Expropriation auf 
dieses Unternehmen Anwendung sinden sollen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestatigungs-Urkunde ist nebst dem 
Statute durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koöniglichen Insiegel. 
Gegeben Baden-Baden, den 21. August 1863. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
. Jahrgang 1863. (Nr. 5776.) 91 Statut 
Ausgegeben zu Berlin den 2. November 1863.
	        
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