Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

— 676 — 
Statut 
der 
Aktiengesellschaft der Preußisch- Niederländischen 
Verbindungsbahn. 
Titel 1. 
Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens. 
S. 1. 
Unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung wird Kraft 
des gegenwärtigen Statutes eine Aktiengesellschaft unter der Firma: 
„Aktiengesellschaft der Preußisch-Niederläándischen 
Verbindungsbahn“ 
begründet. 
K. 2. 
Der Sitz der Gesellschaft ist München-Gladbach in der Preußischen 
Rheinprovinz. 
K. 3. 
Die Gesellschaft bezweckt den Bau und Betrieb einer Lokomotiobahn 
von der Königlich Preußisch-Niederländischen Landesgrenze bei Venlo, unmit- 
kelbar anschließend an das dortige Niederländische Staacs-Eisenbahnnetz, über 
Kaldenkirchen, Breyell, Boisheim, Dülken, bis zum Bahnhofe Viersen, Station 
der Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn, sowie außerdem den Betrieb 
auf dem von der Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahngesellschaft her- 
zustellenden zweiten Geleise von Viersen bis zum Centralbahnhofe in Gladbach. 
Die zu bauende Bahn soll vorersi nur ein einfaches Geleise erhalten, dem Bahn- 
körper aber sogleich die für ein doppeltes Schienengeleise erforderliche Breite 
gegeben werden. 
K. 4. 
Die Gesellschaft kann durch Beschluß des Verwaltungsrathes mit Geneh- 
migung des Handelsminisieriums den Betrieb anschließender Bahnen überneh- 
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