Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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1) durch 32,500 Stück Stammaktien zu je 200 Thaler oder 30 Pfund 
Sterling, giebt .. = 6,500,000 Thaler oder 975,000 Pf. Sterl., 
2) durch 72,500 Stück 
Stamm-Prioritäts= 
Aktien zu je 200 Tha- 
ler oder 30 Pfund 
Sterling, giebt . = 6,500,000 Thaler oder 975,000 Pf. Sterl. 
in Summa — 13,000,000 Thaler oder 1,950,000 Pf. Sterl. 
  
. 6. 
Reservefonds. 
Nach Ablauf des ersten Betriebsjahres wird zunächst ein Reservefonds 
gebildet. Derselbe ist bestimmt zur Deckung der in außerordentlichen Fällen 
nöthigen Ausgaben und der Kosten für die Vermehrung der Berriebsmittel, 
welche nach Ablauf des ersten Betriebsjahres nothwendig befunden wird. 
Diesem Reservefonds werden überwiesen: 
a) der Betrag derjenigen Zinsen und Dividenden, die nicht rechtzettig 
erhoben und deshalb gemäß §. 24. zu Gunsten der Gesellschaft ver- 
fallen sind; 
b) ein Zuschuß aus den Betriebseinnahmen, der vom Verwaltungsrathe 
nach Bedürfniß festgesetzt wird, aber pro anno nicht mehr als ein 
Zehntheil Prozent des Anlagekapitals der Gesellschaft betragen soll, 
insofern der ernaliungsrach nicht mit Zustimmung der vorgesetzten 
Staatsbehörde eine Erhöhung für nöthig erachtet. 
Hat der Reservefonds die Summe von 200,000 Thalern Preußisch Ku- 
rant, in Worten „zweimal hundert Tausend Thalern Preußisch Kurant“ erreicht, 
so braucht er blos auf dieser Höhe erhalten zu werden, und es erfolgen Zu- 
schüsse nur dann, wenn eine Verminderung eingetreten ist. 
So lange der Reservefonds in voller Höhe vorhanden ist, fließen die 
nicht erhobenen Zinsen und Dividenden, sowie die Zinsen des Reservefonds selbst, 
in die Betriebskasse. 
S. 7. 
Erneuerungsfonds. 
Ferner wird nach Ablauf des ersten Betriebsjahres noch ein Ermeuerungs= 
fonds gebildet, welcher bestimmt ist zur Bestreirung der Kosten der Erneuerung 
der Schienen, Schwellen und der kleinen Eisentheile des Oberbaues der Eisen- 
bahn, mit Einschluß der Weichen, sowie der Erneuerung der Lokomotiven nebst 
Tendern und der Wagen aller Art. 
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