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kasse 999n gen Ablieferung des der älteren Zinskupons=
Serie beigedruckten Talons. Veim Verluste des Talons erfolgt die Aus-
hä#ndigung der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung,
sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheir der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haffet der
Verband mit seinem Grundvermögen, sowie mit den Beiträgen, welche auf Grund
des 9. 11. der Allerhöchst vollzogenen Verordnung vom 1. Juli 1859. (Gesetz-
Samml- vom Jahre 1859. S. 367.) von den Verbandsgenossen erhoben
werden.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Seehausen in der Altmark, den #n ... 18.
Das Deichamt des Altmärkischen Wische-Deichverbandes.
(Unterschrift dreier Mitglieder.)
Eingetragen im Register. W.4
Provinz Sachsen, Negierungsbezirk Magdeburg.
Zins-Kupon
zur
Obligation des Altmärkischen Wische-Deichverbandes
(II. Emission)
Littr.. M ....
uͤber .. ... Thaler ... . . Silbergroschen .. . .. Pfennige.
Der Inhaber“ dieses Zinskupons e gegen dessen Rückgabe am
ten ....... 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbemerkten Obligation
far das Halbjabr vom .......... ... bis. mit (in Buchstaben)
.. . .. Thaler .. ... Silbergroschen ..... Pfennige bei der Deichtase zu .. . . ..
Seehausen in der Altmark, den . ten ........ ...
Das Deichamt des Altmaͤrkischen zie- Doschuelzandes
(Faksimile der Unterschriften dreier Mitglieder.)
Eingetragen im Register
V#
Dieser Zinskupon wird ungöltig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom
Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.
(Nr. 5789.)