— 767 —
(Nr. 5789.) Nachtrag zum Privilegium wegen Emission von 2,367,200 Thalern Prioritäts-
Obligationen der Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft vom
17. August 1845. (Gesetz-Samml. für 1845. S. 572.). Vom 23. No-
vember 1863.
Wiu Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc.
Nachdem die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft in ihrer
am 26. September 1863. abgehaltenen Generalversammlung, laut des über
*— Garbandlungen derselben gerichtlich aufgenommenen Protokolls, beschlos-
en hat:
daß die im F. 2. des Privilegiums wegen Emission von 2,367,200
Thalern Prioritäts-Obligationen Littr. A. und B. der Potsdam-Mag-
deburger Eisenbahngesellschaft vom 17. August 1845. (Gesetz-Samml.
für 1845. S. 572.) enthaltene Bestimmung, nach welcher neue
Jinskupons an den Präsentanten des letzten Zinskupons ausgereicht
werden, dahin abgeändert werde, daß für die Folgezeit die Ausreichung
neuer Kupons nicht an den Präsentanten des zwölften Zinskupons,
sondern an den Präsentanten des den Kupons beizufügenden Talons
erfolgt, welcher den im Privilegio vom 17. August 1845. für den
zwölften Zinskupon vorgeschriebenen Vermerk zu enthalten hat, und
daß demgemäß der zwölfte Zinskupon und der Talon nach dem bei-
gefügten Schema abgefaßt werden,
wollen Wir dieser Aenderung des §. 2. des Privilegil vom 17. August 1845.
dem Antrage der Gesellschaftsvorstände gemäß die landesherrliche Genehmigung
hierdurch ertheilen.
4 Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu
machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 23. November 1863.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
Oir. 5780)) Zwoͤlf-