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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 44. —
(Nr. 5800.) Bestaͤtigungs-Urkunde eines Nachtrages zu den Statuten der Berlin-Stettiner
Eisenbahn-Gesellschaft, betreffend die Anlage einer Jweigbahn von Neu-
stadt-Eberswalde nach Wriezen und die Erhöhung des Stammaktien-Kapitals
der Gesellschaft um 3,170,000 Thaler. Vom 7. Dezember 1863.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem die Berlin-Steltiner Eisenbahngesellschaft in der General-
versammlung ihrer Aktionaire vom 28. Mai 1863. die Anlage einer Zweigbahn
von Neustadt-Eberswalde nach Wriezen, als eines integrirenden Theils ihres
bisherigen Unternehmens, sowie die Erhöhung ihres Stammaktien-Kapitals um
den Betrag von 3,176,000 Thaler beschlossen hat, wollen Wir hierdurch sowohl
zur Anlage der gedachten Zweigbahn, als auch zu der erwähnten Erhöhung
des Stammaktien-Kapitals Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen und
„den anliegenden, auf Grund der Beschlüsse der Generalversammlung ausge-
fertigten Nachtrag zu den Statuten der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft
hiermit bestaäkigen. Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die
Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen
Vorschriften, namentlich diejenigen über die Expropriation, auf das oben gedachte
Unternehmen einer Zweigbahn von Neustadt-Eberswalde nach Wriezen Anwen-
dung finden sollen.
Die gegenwärtige Bestatigung und Genehmigung ist nebst dem Statut-
Nachtrage durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. Dezember 1863.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Johrgeng 1863. (Nr. 5800.) 107 Nach-
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1863.