— 133 —
B.
Besondere Bestimmungen.
J.
Von den Aktien, Zinsen und Dividenden.
K. 15.
Aktien und deren Ausfertigung.
Die Aktien der Gesellschaft werden, auf jeden Inhaber lautend, unter
fortlaufender Nummer nach dem sub A. beiliegenden Schema ausgefertigt und
mit der ersten fünfjährigen Serie von Dividendenscheinen nach dem Schema B.
und einem Talon nach dem Schema C. ausgegeben, sobald der Nominalbetrag
der Aktien eingezahlt ist. Die Aktiendokumente werden von mindestens zwei
Mitgliedern der Oirektion unterzeichnet und von einem Stammende abgeschnitten,
welches bei der Direktion deponirt bleibt.
Die Didvidendenscheine und die Talons werden mit den Unterschriften
zweier Mitglieder der Direktion in Faksimile versehen.
g. 1 6.
Quittungsbogen.
Bis zur Berichtigung des vollen Nominalbetrages werden über die
erfolgte Einzahlung der einzelnen Raten Quittungsbogen unter fortlaufender
Nummer nach dem beiliegenden Schema D. ausgefertigt, die auf den Namen
des Aktienzeichners lauten und nach bewirkter Vollzahlung des Nominalbetrages
der gezeichneten Aktien gegen diese selbst ausgetauscht werden.
g. 17.
Einzahlung der Aktienbeträge.
Die Einzahlungen auf die Aktien sind nach erfolgter Allerhöchster Be-
stdtigung dieses Statuts und nach Eintragung desselben in das Handelsregister
nach Maaßgabe der Bedürfnisse der Gesellschaftskasse von der Direktion in
Raten von höchstens 20 Prozent auszuschreiben und innerhalb einer Frist von
4 Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an, nach Wahl der Aktionaire in
Cöln, Berlin, London oder den in der Bekanntmachung bezeichneten sonstigen
Städten zu leisten. Die Direktion ist befugt, auch schon vor dem Eintritt der
Fälligkeit aller ausgeschriebenen Raten, Vollzahlungen der Aktien anzunehmen,
ind — wenn sie geschehen sind — die betreffenden Aktiendokumente aus-
zugeben.
Johrgang 1864. (Nr. 5847.) 19 g. 18.