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ehaͤngten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
traße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Carlsbad, den 13. Juli 1864.
Wilhelm.
o. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5933.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma:
„Bonner gemeinnützige Aktien-Baugesellschaft“ mit dem Sitze zu Bonn
errichteten Aktiengesellschaft. Vom 10. Juli 1864.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4. Juli 1864.
die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Bonner gemeinnützige
Aktien-Baugesellschaft“ mit dem Sitze zu Bonn, sowie deren Statut vom 27.
Mai 1864. mit der in dem Allerhöchsten Erlasse bezeichneten Maaßgabe zu
genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Cöln bekannt gemacht werden.
Berlin, den 16. Juli 1864.
Der Minister des Innern. Der Minister für Handel, Gewerbe
Gr. zu Eulenburg. und. öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
"6 Schede.
(r. 30—S0#4) (Nr. 5924.)