Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
—— N. 2. 
  
(Nr. 5803.) Allerhöchster Erlaß vom 7. Dezember 1863., betreffend die Genehmigung zu der 
von der Gewerkschaft der Steinkohlenzeche „Vereinigte Rosenblumendelle“ 
beabsichtigten Anlage einer für Lokomotivbetrieb einzurichtenden Eisenbahn. 
A.- den Bericht vom 30. November d. J. will Ich zu der von der 
Gewerkschaft der Steinkohlenzeche „Vereinigte Rosenblumendelle“ beabsichtigten 
Anlage einer für Lokomorivbetrieb einzurichtenden Eisenbahn von der genannten 
Zeche bis zum Anschluß an die Bergisch-Märkische (Wirten-Ouisburger) Eisen- 
bahn hierdurch unter der Bedingung, daß anderen Uncernehmern sowohl der 
Anschluß an diese Bahn mittelst Zweigbahnen, als auch deren Benutzung gegen 
zu vereinbarende, event. von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffenlliche 
Arbeiten festzusetzende Fracht= und Bahngeldsätze vorbehalten bleibt, Meine Ge- 
nehmigung ertheilen. Zugleich bestimme Ich, daß die im Gesetze über die Eisen- 
bahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über 
die Expropriation auf das Unternehmen Anwendung finden sollen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Berlin, den 7. Dezember 1863. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Jrhreeng 1664. (Nr. 5804—5806) 3 (Dr. 5805.) 
Ausgegeben zu Berlin den 5. Februar 1864.
	        
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