(Nr. 5812.) Allerhschster Erlaß vom 11. Januar 1864., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte an den Kreis Pleschen für den Bau und die Unter-
haltung der Kreis-Chaussee von Neustadt über Chocicza und Boguszyn bis
zur Kreisgrenze in der Richtung auf EKions.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ban einer Kreis-
Chaussee von Neustadt im Kreise Pleschen, Regierungsbezirk Posen, über Chocicza
und Boguszyn bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Tions genehmigt habe,
verleihe Ich hierdurch dem Kreise Pleschen das Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich dem Kreise Pleschen gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 11. Januar 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5813.)